Die Stadtverwaltung von Calpe hat heute im Profil des Auftragnehmers auf ihrer kommunalen Website die Bekanntmachung der Ausschreibung für die Konzessionierung des regulierten Parkdienstes auf der öffentlichen Straße und den Rückzug der Fahrzeuge aus der Gemeinde veröffentlicht; daher beginnt morgen die Frist für Unternehmen, die an der Verwaltung des begrenzten und bezahlten Parkplatzes interessiert sind, ihre Vorschläge einzureichen. Der Vertrag umfasst auch die Bereitstellung des städtischen Pfundservice.
Gemäss den neuen Vorgaben betrifft das begrenzte Parken in Calpe insgesamt 2.137 Plätze und wird wieder in drei Zonen aufgeteilt: Blau (von Montag bis Samstag ganzjährig feiertags), Grün (von Montag bis Freitag feiertags, morgens ganzjährig) und Orange (vom 1. Juli bis 31. August im Strandbereich). In der Altstadt wird eine gemischte orangefarbene Zone geschaffen, die vom 1. Mai bis zum 31. Oktober zwischen 18 und 21 Uhr in Betrieb ist.
Der neue Vertrag sieht eine Erhöhung der Anzahl der Straßen vor, die von den begrenzten Parkmöglichkeiten betroffen sind, um einen möglichst großen Fahrzeugumlauf in Gebieten zu ermöglichen, in denen sich die Dienstleistungen der Stadt konzentrieren, sowie in anderen stark frequentierten Bereichen wie den Strandgebieten im Sommer. Zu den eingeführten Änderungen gehört die Aufnahme eines Teils der Avenida Masnou und der Straßen Benissa, Murillo und Isaac Peral als Grüne Zone.
Die Tarife entsprechen den vom Bieter in seinem Angebot vorgeschlagenen Tarifen, müssen jedoch die in den technischen Spezifikationen des Auftrags festgelegte Höchstgrenze einhalten, die bereits in der vorherigen Ausschreibung festgelegt wurde. Diese Grenze wird in den Blauen und Grünen Zonen bei 0,90 EUR pro Stunde für Personenkraftwagen und 0,45 EUR pro Stunde für Händler und Anwohner liegen; und in der orangen Zone wird sie bei 1 EUR pro Stunde für Personenkraftwagen und 0,50 EUR pro Stunde für Händler und Anwohner liegen. In der neuen gemischten orangen Zone wird ein einheitlicher Tarif von 5 Euro eingeführt.
Fahrzeuge mit dem Umweltzeichen "Null-Emission" und, wie bisher, Behinderte werden von der Zahlung befreit.
Für Firmenfahrzeuge und Mitarbeiter von Händlern in den von der Blauen Zone betroffenen Gebieten wird die maximale Anzahl von Parkkarten auf vier begrenzt.
Als Neuheit werden außerdem Personen, die ihre berufliche Tätigkeit in einer Einrichtung ausüben, die sich an Straßen befindet, die zwar nicht in der Blauen Zone liegen, aber an andere in der Blauen Zone angrenzen, als Händler betrachtet und können daher von diesen Karten profitieren. Diese Straßen sind Portalet, Almendros, Azorín, Navío, Delfín, Huelva, Oscar Esplá, Goleta, Blasco Ibáñez, Benidorm und Ifach-Platz.