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Freitag, 21 Juli, 2023 - 14:15

Die im Juni von der zweitplatzierten Firma eingereichte Sonderbeschwerde gegen die Vergabe des Auftrags für die städtische Müllabfuhr und Straßenreinigung wurde zurückgewiesen. Mit dieser Entscheidung des Zentralen Verwaltungsgerichts für Vertragsanfechtungen wird der von der Gemeinde Calp an Acciona vergebene Vertrag über einen Betrag von 38.738.553,59 € und 9 Jahre wieder reaktiviert.

 

In seinem Beschluss billigt das Gericht die Maßnahmen des Vergabeausschusses und des Sachverständigenausschusses und vertritt die Auffassung, dass ihre Maßnahmen mit dem Gesetz in Einklang stehen, und hebt die Aussetzung des Auftragsvergabeverfahrens auf.

 

In der Entscheidung heißt es: "Aus verfahrensrechtlicher Sicht kann dem Verfahren zur Bewertung der Angebote kein Vorwurf gemacht werden, da der technische Bericht vom Sachverständigenausschuss angefordert wurde, der technische Bericht am 30. Januar 2023 erstellt wurde und aus seinem Inhalt leicht geschlossen werden kann, dass weder ein Begründungsmangel noch ein Fehler oder eine Willkür in seinen Formulierungen vorliegt, da er hinreichend detailliert und umfassend alle Aspekte der Angebote der Bieter berücksichtigt".

 

Auf der Plenartagung im vergangenen Mai wurde der Auftrag für die städtische Müllabfuhr und Straßenreinigung auf Vorschlag des Vergabeausschusses an das Unternehmen Acciona für 38.738.553,59 € und eine Konzessionsdauer von 9 Jahren vergeben.

 

Fünf Unternehmen haben sich an der Ausschreibung beteiligt. An diesem Verfahren nahm ein Sachverständigenausschuss teil, der sich aus Personen zusammensetzte, die nicht dem Stadtrat angehörten, mit Ausnahme eines seiner Mitglieder, das von der Stadtverordnetenversammlung ernannt worden war. Dieser Ausschuss hat die Kriterien auf der Grundlage von Werturteilen analysiert. Nach dem Bericht dieses Ausschusses hat der Ausschuss die objektiven Kriterien anhand der im Gesetz über öffentliche Aufträge vorgesehenen Formeln bewertet.

 

Im Juni legte jedoch das zweite Unternehmen, das den Zuschlag erhalten sollte, Actúa Servicios y Medio Ambiente, Berufung beim Zentralen Verwaltungsgerichtshof für Vertragsanfechtungen ein, wodurch das Vergabeverfahren unterbrochen wurde. In der Zwischenzeit wurde die Dienstleistung wie bisher auf provisorischer Basis erbracht. Nun wurde der Einspruch von Actúa Servicios y Medio Ambiente zurückgewiesen.

 

Die Bürgermeisterin Ana Sala wies darauf hin, dass "die Gerichte das Vorgehen der Stadtverwaltung bestätigt haben, das gesamte Verfahren korrekt durchgeführt wurde und es jetzt darauf ankommt, den Vertrag so schnell wie möglich zu formalisieren und mit seiner Ausführung zu beginnen".