Música a l'Aplec 2024 - 25 Aniversario Xirimiters del Carellot
Renueva tu DNI
DÍAS 29 Y 31 DE MAYO
Mittwoch, 22 April, 2020 - 12:45

In der letzten Plenarsitzung hat der Stadtrat von Calp die Verkehrsordnung geändert, um zum ersten Mal den Verkehr von so genannten Fahrzeugen für persönliche Beweglichkeit, d.h. von Fahrzeugen mit einem Sitz und 1 oder mehreren Rädern, die von Elektromotoren mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 und 25 k/h angetrieben werden, in der Gemeinde zu regeln.

Die Verordnung legt fest, dass diese Fahrzeuge im Allgemeinen auf der Straße verkehren und nicht auf den Bürgersteigen, in Parks oder auf Promenaden fahren können, mit der einzigen Ausnahme von Personen mit eingeschränkter Mobilität, die sich in elektrischen Rollstühlen fortbewegen.

Geregelt ist auch die Nutzung dieser Art von Fahrzeugen für gewerbliche Zwecke. Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr als sechs Passagiere umfassen und müssen von einem Führer begleitet werden, und ihre Routen und Fahrpläne müssen ausdrücklich vom Stadtrat genehmigt werden.

Dir Fahrzeuge für persönliche Beweglichkeit dürfen auf Fahrradwegen fahren, sowie auf allgemeinen Straßen, auf denen di Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist und auf Straßen in Wohngebieten mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h fahren dürfen.

Es ist absolut verboten, diese Fahrzeuge auf den Bürgersteigen zu parken; sie müssen auf den für Fahrräder oder Motorräder vorgesehenen Plätzen parken, und es ist verboten, sie an Bäume, Ampeln oder jegliches Stadtmobiliar anzuketten. In jedem Fall müssen diese Fahrzeuge den Verkehrs- und Verkehrssicherheitsvorschriften entsprechen. Die Fahrer müssen einen Helm tragen und technische Unterlagen mitführen sowie eine Haftpflichtversicherung haben.

Das Mindestalter zum Fahren beträgt 16 Jahre, obwohl auch Minderjährige unter 16 Jahren mit einem Mopedführerschein fahren dürfen. Die Verordnung legt drei Arten von Verstößen fest (vom Fahren von mehr als einer Person bis zum Fahren auf dem Bürgersteig oder fahrlässigem Fahren unter anderen) und drei Arten von Strafen, die je nach Art des Verstoßes zwischen 750 € und 3.000 € liegen.