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DÍAS 29 Y 31 DE MAYO
Montag, 17 Juli, 2017 - 12:15

Ab dem 21. Juli tritt die Änderung der Stadtverwaltung hinsichtlich der Kommunalen Verordnung zur Regulierung der Parkplätze mit zeitlicher Begrenzung (O.R.A.) in Kraft, mit der die Beantragung des Anwohnerparkausweises in diesen Zonen beschleunigt werden soll.

 

In der Verordnung ist festgelegt, dass die in Calp angemeldeten Bürger einen Anwohnerparkausweis erhalten können, der jedes Jahr erneuert wird und so die Parktarife (O.R.A.) reduziert werden.

 

Um diesen Ausweis zu erhalten, muss er beim Bürgerservice (O.A.C.) in Begleitung einer Kopie folgender Unterlagen beantragt werden:

- Personalausweis, N.I.E., Reisepass oder Ausweisdokument des Landes (Europa),

- Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, Fahrzeugschein

- Letzter Zahlungsbeleg der Kraftfahrzeugsteuer in Calp.

Die Öffnungszeiten des OAC sind von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr.